AGBs

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Bayerischen Blumen Zentrale GmbH (AGB)


1. Allgemeines und Geltungsbereich

a.) Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.

b.) Alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen.

c.) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

d.) Für Einkäufe unter 50 Euro behalten wir uns einen Mindermengenzuschlag i.H.v. 5 Euro vor.

e.) Unsere Verkaufsbedingungen sind auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden anzuwenden.


2. Angebote und Bestellung

Unsere in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form übermittelten Angebote, stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag im Rechtssinne kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.


3. Preise und Zahlung

a.) Die Angebote und Preise sind grundsätzlich in Euro, freibleibend und gelten "ab Lager" Parsdorf, zzgl. Transport- und Verpackungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, technische Änderungen, farbliche Abweichungen, Preisänderungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Artikeleigenschaften, die über die Beschreibung hinaus gehen, werden nicht zugesichert.

b) Es gilt jeweils der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis.

c.) Ein Versand von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse oder per Nachnahme bzw. nach erfolgter Überweisung oder Bankeinzug des Rechnungsbetrages.

d.) Erfolgen Lieferungen auf Rechnung sind entsprechende Zahlungen, soweit nichts anderes vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

e.) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.


4. Beschaffenheit der Ware, Lieferung, Lieferzeiten und Verzug

a.) Für Umfang und Zeitpunkt der Lieferung sowie die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

b.) Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts Abweichendes ergibt, gilt eine Auslieferung ab dem Versandlager in 85599 Parsdorf als vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Abschnitt 8.

Unsere aktuellen Liefer- und Versandkosten finden Sie hier: https://www.dekozentrale.de/content/Liefer-und-Versandkosten.html.

c.) Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller etwaigen offenen Fragen zur Bestellung voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Eingang einer eventuell vereinbarten (Teil-)Zahlung. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

d.) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen (etwa Aufgrund von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung o.ä. Umständen, die erheblichen Einfluss auf Fertigung des Liefergegenstandes oder Zulieferungen seitens Unterlieferanten haben. Umfang und Auswirkungen solcher Lieferhindernisse werden wir dem Kunden schnellstmöglich mitteilen.

e.) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. h. Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawertes, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

f.) Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.

g.) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist oder das Interesse des Kunden an der weiteren Vertragserfüllung als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs weggefallen ist.


5. Urheberrechte, gewerbl. Schutzrechte

a.) An Produkten inkl. Entwürfen, Materialkombinationen sowie Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen bestehen ggf. gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.

b.) Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.

c.) Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.


6. Prüfung der Ware - Transportschäden

Eventuelle Beschädigungen der Warensendung, insbesondere bei bereits äußerlich beschädigten Verpackungen müssen unverzüglich gegenüber dem Transporteur geltend gemacht werden. Schäden sind direkt bei der Annahme anzuzeigen und müssen schriftlich vermerkt werden, um bestehende Transportversicherungen in Anspruch nehmen zu können. Die Blumen Zentrale kann im Fall nicht erfolgter unverzüglicher Schadensmeldung durch den Empfänger der Warensendung keinerlei Haftung für Transportschäden übernehmen.


7. Eigentumsvorbehalt

a.) Für die Liefergegenstände gilt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden, ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der Blumen Zentrale als vereinbart.

b.) Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände sorgsam zu behandeln sowie für ausreichenden Versicherungsschutz gegen Risiken aus Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden Sorge zu tragen.

c.) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Aus dem Weiterverkauf der Waren resultierende Forderungen werden bereits jetzt bis zur Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.

Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.

d.) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.

Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.

e.) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.


8. Warenrücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Warenrücksendungen (neue, gebrauchte bzw. defekte Waren) haben an die Bayerische Blumen Zentrale GmbH, Münchener Strasse 2a, 85599 Parsdorf frei Haus zu erfolgen.

Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die Rechnungsnummer- und die Kundendaten angegeben sind.


9. Mängelhaftung

a.) Die Geltendmachung von Mängelrechten bedingt, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware gilt jegliche Gewährleistung als ausgeschlossen.

b.) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

c.) Wenn und soweit den Ansprüchen des Kunden nicht entsprochen wurde, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferungen berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und unaufgefordert an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind unter Abschnitt 10 geregelt.

d.) Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

e.) Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

f.) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.


10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

a.) Soweit nachstehend nichts anderes geregelt, gelten weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – als ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

b.) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.

c.) Es gilt eine Verjährungsfrist für die Ansprüche von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. Unsere Ersatzpflicht bleibt im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt.

d.) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.


11. DATENSPEICHERUNG

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.


12. Verschiedenes

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.


13. Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ebersberg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Ebersberg, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.


Bayerische Blumen Zentrale GmbH

Die Geschäftsleitung,

Parsdorf, Dezember 2007